{"id":6628,"date":"2025-04-10T14:12:40","date_gmt":"2025-04-10T11:12:40","guid":{"rendered":"https:\/\/inspital.com\/?page_id=6628"},"modified":"2025-07-21T15:40:08","modified_gmt":"2025-07-21T12:40:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/inspital.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"6628\" class=\"elementor elementor-6628\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"wd-negative-gap elementor-element elementor-element-eb14e7a wd-section-stretch e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"eb14e7a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-66efdca e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"66efdca\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div 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Erfahren<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-54dc60d e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"54dc60d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ae8ff0e e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"ae8ff0e\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b43e9e9 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b43e9e9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c23de8d color-scheme-inherit text-left elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c23de8d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"page single-page\">\n<div class=\"container\">\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col\">\n<h2><strong style=\"font-size: 16px; color: rgb(0, 0, 0); text-align: var(--text-align);\">Geltungsbereich, Allgemeines<\/strong><\/h2>\n<p>1.1 Soweit nicht anders ausdru\u0308cklich vereinbart, gelten die nachstehenden \u201eAllgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen\u201c im Gescha\u0308ftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB.<\/p>\n<p>1.2 Von diesen Gescha\u0308ftsbedingungen kann abgewichen werden, wenn Sie schriftlich durch Auftragnehmer besta\u0308tigt werden.<\/p>\n<p>Fu\u0308r einen vorliegenden Auftrag, sowie alle ku\u0308nftigen Auftra\u0308ge, gelten ausschlie\u00dflich unsere allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen. Diese gelten auch, wenn sie nicht nochmal vereinbart werden. Gescha\u0308ftsbedingungen Dritter haben keine Geltung und dies auch ohne gesonderten Widerspruch. Diese Gescha\u0308ftsbedingungen gelten auch, wenn<\/p>\n<p>Diese Gescha\u0308ftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausfu\u0308hrt.<\/p>\n<p>1.3 Es gelten immer die bei Vertragsschluss gu\u0308ltigen AGBs, sofern nicht nochmal gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Die AGB gelten au\u00dferdem fu\u0308r alle zuku\u0308nftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Auftraggeber.<\/p>\n<p>2. Angebote, Vertragsschluss<\/p>\n<p>2.1 Solange Angebote keine bestimmte Annahmefrist oder ausdru\u0308cklich als verbindlich gekennzeichnet wurden, sind die unverbindlich und freibleibend. Erst mit der schriftlichen Auftragsbesta\u0308tigung des Auftragsnehmers kommt ein Vertrag, vorbehaltlich keiner weiteren besonderen Vereinbarung, zustande<\/p>\n<p>2.2 Der vereinbarte Leistungsumfang ist, im Zusammenhang mit einer Auftragsbesta\u0308tigung, verbindlich. Der Auftragnehmer kann nachtra\u0308glichen A\u0308nderungen zustimmen. Diese werden erst mit einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers Nachtra\u0308gliche A\u0308nderungen sind nur mit einer schriftlichen Besta\u0308tigung des Auftragsnehmers wirksam.<\/p>\n<p>2.3 Alle Beschreibungen im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung) sind, sofern nicht anders geregelt, haben keine automatische Garantieu\u0308bernahme. Eine U\u0308bernahme der Garantie liegt nur dann vor, wenn diese seitens des Auftragsnehmers schriftlich festgehalten wird.<\/p>\n<p>2.4 Abweichungen (von Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00dfangaben oder Gewichtsangaben ko\u0308nnen entstehen. Ausgenommen, sie werden ausdru\u0308cklich als verbindlich bezeichnet. Angaben sind Beschreibungen von Lieferung und Leistung und keine garantierten Beschaffungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>2.5 Alle Informationen, Kostenvoranschla\u0308ge, Zeichnungen oder von dem Auftragnehmer herausgegebenen Dateien und Daten (ko\u0308rperlicher oder unko\u0308rperlicher Art) du\u0308rfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind durch das Eigentums- und Urheberrecht geschu\u0308tzt.<\/p>\n<p>2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufu\u0308hren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umsta\u0308nde bekannt werden, welche die Kreditwu\u0308rdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverha\u0308ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftra\u0308gen, fu\u0308r die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefa\u0308hrdet wird.<\/p>\n<p>3. Geheimhaltung<\/p>\n<p>Der Auftraggeber verpflichtet sich, u\u0308ber alle ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden gescha\u0308ftlichen, betrieblichen und technischen Angelegenheiten des Auftragnehmers, auch u\u0308ber das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus, Stillschweigen zu bewahren.<\/p>\n<p>4. Preise, Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>4.1 Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk 40878 Ratingen (EXW gema\u0308\u00df Incoterms 2020) zuzu\u0308glich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzu\u0308glich Zoll sowie Gebu\u0308hren<\/p>\n<p>und anderer o\u0308ffentlicher Abgaben. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zula\u0308ssig.<\/p>\n<p>4.2 Der Auftraggeber hat die Kosten der Zahlung gehen zu tragen. Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ohne Abzug in der vereinbarten Wa\u0308hrung zu bezahlen.<\/p>\n<p>4.3 Zahlungsru\u0308cksta\u0308nde sind ungeachtet eines Verschuldens des Auftraggebers mit den gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte auf Schadenersatz und Ru\u0308cktritt vom Vertrag vorbehalten. Nach Eintritt des Verzugs werden, sofern nicht ho\u0308here Kosten entstanden sind oder niedrigere Kosten durch den Auftraggeber nachgewiesen werden, EUR 5,00 pro Mahnung berechnet.<\/p>\n<p>4.4 Der Auftragnehmer beha\u0308lt sich vor, Zahlungen zur Begleichung der a\u0308ltesten fa\u0308lligen Rechnungsposten zuzu\u0308glich der darauf aufgelaufenen Zinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.<\/p>\n<p>4.5 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung fu\u0308r Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ins Ausland durch unwiderrufliches und besta\u0308tigtes Akkreditiv einer europa\u0308ischen Gro\u00dfbank, zahlbar zugunsten des Auftragnehmers gegen Vorlage der Dokumente bei dieser Bank zu erfolgen. Die Kosten fu\u0308r eine Zahlung durch Akkreditiv tra\u0308gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>4.7 Bei neuwertig aufgearbeiteten Teilen hat der Auftragnehmer, wenn er die Teile aufarbeitet, gema\u0308\u00df Umsatzsteuergesetz zusa\u0308tzlich zum Austauschbetrag 10 Prozent des Warenwerts als Altteilwert der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Umsatzsteuer kann dem Auftraggeber belastet werden.<\/p>\n<p>4.8 Zusatzgebu\u0308hr bei Kleinbestellungen: Bei Kleinbestellungen unter einem Warenwert von EUR 100,00 (netto), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.<\/p>\n<p>5. Lieferung und Lieferzeit<\/p>\n<p>5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk 40878 Ratingen (EXW gema\u0308\u00df Incoterms 2020).<\/p>\n<p>5.2 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies fu\u0308r den Auftraggeber zumutbar ist. Die Teillieferung ist dem Auftraggeber zumutbar, wenn,<\/p>\n<p>die Teillieferung fu\u0308r den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/p>\n<p>die Lieferung der restlichen bestellten Ware gesichert ist und<\/p>\n<p>dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusa\u0308tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Auftragnehmer erkla\u0308rt sich zur U\u0308bernahme dieser Kosten bereit).<\/p>\n<p>5.3 Die Einhaltung der Frist fu\u0308r Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass alle kaufma\u0308nnischen und technischen Fragen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gekla\u0308rt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, sonstige Beistellungen, Genehmigungen oder Freigaben oder die Leistung einer Anzahlung erfu\u0308llt hat. Ist dies nicht der Fall, so verla\u0308ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Verzo\u0308gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>5.4 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist \u2013 au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung \u2013 der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/p>\n<p>5.5 Verzo\u0308gert sich der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstands aus Gru\u0308nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden Ihm die durch die Verzo\u0308gerung entstandenen Kosten binnen einem Monat nach Meldung der Versand- oder Abnahmebereitschaft berechnet.<\/p>\n<p>5.6 Die Frist fu\u0308r Lieferungen und Leistungen verla\u0308ngert sich angemessen im Falle ho\u0308herer Gewalt um den Zeitraum der Behinderung, insbesondere bei Naturereignissen, Maschinenscha\u0308den und sonstigen betrieblichen Sto\u0308rungen, bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitska\u0308mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse und bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit dies vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmo\u0308glich machen und die Behinderung nicht nur von voru\u0308bergehender Dauer ist, ist der<\/p>\n<p>Auftragnehmer zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzo\u0308gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzu\u0308gliche schriftliche Erkla\u0308rung gegenu\u0308ber dem Auftragnehmer vom Vertrag zuru\u0308cktreten.<\/p>\n<p>5.7 Bei Lieferungen in La\u0308nder der Europa\u0308ischen Union ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer spa\u0308testens bei Bestellung seine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-ID) mitzuteilen.<\/p>\n<p>5.8 Gera\u0308t der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmo\u0308glich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 10 beschra\u0308nkt.<\/p>\n<p>6. Versand, Verpackung, Gefahru\u0308bergang<\/p>\n<p>6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer ab Werk 40878 Ratingen (EXW gema\u0308\u00df Incoterms 2020), ausschlie\u00dflich Verpackung.<\/p>\n<p>6.2 Die Gefahr des zufa\u0308lligen Untergangs oder der zufa\u0308lligen Verschlechterung geht spa\u0308testens mit der U\u0308bergabe des Liefergegenstands (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber u\u0308ber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Aufstellung) u\u0308bernommen hat. Verzo\u0308gert sich der Versand oder die U\u0308bergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber u\u0308ber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/p>\n<p>6.3 Nimmt der Auftragnehmer im Rahmen des Liefervertrags die Montage und\/oder Inbetriebnahme der Liefergegensta\u0308nde vor, so geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Auftraggeber u\u0308ber.<\/p>\n<p>Erfolgt die Inbetriebnahme aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gru\u0308nden nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Anzeige der Beendigung der Montage, so geht die Gefahr nach Ablauf dieser Frist auf den Auftraggeber u\u0308ber. Verzo\u0308gert sich die Montage und\/oder Inbetriebnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gru\u0308nden, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber u\u0308ber.<\/p>\n<p>6.4 Bei U\u0308berlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. u\u0308ber das Internet) geht die Gefahr u\u0308ber, wenn die Software den Einflussbereich des Auftragnehmers verla\u0308sst.<\/p>\n<p>7. Abnahme<\/p>\n<p>7.1 Soweit der Auftraggeber aufgrund von Umsta\u0308nden, wie sie in Ziffer 5.6 dieser Gescha\u0308ftsbedingungen bezeichnet sind, gehindert ist, die Annahme durchzufu\u0308hren, verla\u0308ngert sich die Frist zur Annahme sowie die Frist zur Ru\u0308ge nach Ziffer 8.2 in angemessenem Umfang.<\/p>\n<p>7.2 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn<\/p>\n<p>\uf0b7 &nbsp;die Lieferung und, sofern der Auftragnehmer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,<\/p>\n<p>\uf0b7 &nbsp;der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 7.2 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/p>\n<p>\uf0b7 &nbsp;seit der Lieferung oder Installation zwei Wochen vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. durch Inbetriebnahme) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und<\/p>\n<p>\uf0b7 &nbsp;der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Auftragnehmer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmo\u0308glich macht oder wesentlich beeintra\u0308chtigt, unterlassen hat.<\/p>\n<p>8. Ma\u0308ngelru\u0308ge, Gewa\u0308hrleistung, Sachma\u0308ngel<\/p>\n<p>8.1 Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che des Auftraggebers verja\u0308hren 24 Monate nach Ablieferung des Liefergegenstandes soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart.<\/p>\n<p>8.2 Soweit im Folgenden oder einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird, setzen Gewa\u0308hrleistungsrechte des Auftraggebers voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Ru\u0308geobliegenheiten ordnungsgema\u0308\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>8.3 Der Auftraggeber hat die gelieferten Gegensta\u0308nde unverzu\u0308glich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfa\u0308ltig zu untersuchen; insbesondere zur Feststellung von Fehlmengen und Transportscha\u0308den. Im Fall eines Transportschadens ist ein Schadensprotokoll zur Sicherung etwaiger Schadensersatzanspru\u0308che gegen das Verkehrsunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteur etc.) anzufertigen. Dem Auftragnehmer ist dieses Schadensprotokoll unverzu\u0308glich mitzuteilen.<\/p>\n<p>8.4 A\u0308u\u00dferlich erkennbare Scha\u0308den sind bei Lieferungen ab Werk Ratingen 40878 (EXW gema\u0308\u00df Incoterms 2020) vor Verladung durch den Auftraggeber bzw. dessen Transportdienstleister und bei Lieferung durch den Auftragnehmer bei Ablieferung des Gegenstandes gegenu\u0308ber dem Transportdienstleister des Auftragnehmers gegenu\u0308ber dem Auftragnehmer zu ru\u0308gen.<\/p>\n<p>8.5 Hinsichtlich versteckter Ma\u0308ngel gelten die Liefergegensta\u0308nde als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Ma\u0308ngelru\u0308ge dem Auftragnehmer nicht unverzu\u0308glich und spa\u0308testens binnen zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel fu\u0308r den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem fru\u0308heren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser fru\u0308here Zeitpunkt fu\u0308r den Beginn der Ru\u0308gefrist ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>8.6 Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zuru\u0308ckzusenden. Bei berechtigter Ma\u0308ngelru\u0308ge vergu\u0308tet der Auftragnehmer die Kosten des gu\u0308nstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erho\u0308hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgema\u0308\u00dfen Gebrauchs nach Ma\u00dfgabe der Bestellung befindet.<\/p>\n<p>8.7 Bei Sachma\u0308ngeln der gelieferten Gegensta\u0308nde ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zuna\u0308chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmo\u0308glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzo\u0308gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n<p>8.8 Ein Mangel liegt nicht vor, soweit sich die Sache fu\u0308r die gewo\u0308hnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art u\u0308blich ist und die vom Auftraggeber erwartet werden konnte. Die Verwendbarkeit von Einmalprodukten beschra\u0308nkt sich auf<\/p>\n<p>den ersten Gebrauch. Ferner liegt kein Sachmangel bei fehlerhafter Montageanleitung vor, wenn die Montage fehlerfrei vorgenommen worden ist. Liefert der Auftragnehmer eine geringfu\u0308gig andere Menge an Sachen (bis zu 5 % Abweichungen), als dies im Vertrag vereinbart worden ist, so liegt hierin kein Sachmangel. Ein Sachmangel liegt ebenfalls nicht vor bei ungeeigneter oder unsachgema\u0308\u00dfer Verwendung, falscher Lagerung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natu\u0308rlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachla\u0308ssiger Behandlung, nicht ordnungsgema\u0308\u00dfer Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaften Bauarbeiten sowie bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflu\u0308ssen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.<\/p>\n<p>8.9 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 10 bestimmten Voraussetzungen und Einschra\u0308nkungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p>8.10 Bei Ma\u0308ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsa\u0308chlichen Gru\u0308nden nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che gegen die Hersteller und Lieferanten fu\u0308r Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Ma\u0308ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspru\u0308che gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Wa\u0308hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verja\u0308hrung der betreffenden Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gehemmt.<\/p>\n<p>8.11 Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stimmt schon jetzt der (Ru\u0308ck-)U\u0308bereignung zu.<\/p>\n<p>8.12 Die Gewa\u0308hrleistung entfa\u0308llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand a\u0308ndert oder durch Dritte a\u0308ndern la\u0308sst und die Ma\u0308ngelbeseitigung hierdurch unmo\u0308glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die A\u0308nderung entstehenden Mehrkosten der Ma\u0308ngelbeseitigung zu tragen. Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgema\u0308\u00df nach, besteht keine Haftung des Auftragnehmers fu\u0308r die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt fu\u0308r die ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen A\u0308nderungen des Liefergegenstandes oder fu\u0308r eine vom Auftraggeber oder einem Dritten<\/p>\n<p>vorgenommene Erweiterung von Software u\u0308ber die vom Auftragnehmer vorgesehene Schnittstelle hinaus. Nur in dringenden Fa\u0308llen der Gefa\u0308hrdung der Sicherheit bzw. zur Abwehr unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig gro\u00dfer Scha\u0308den, wobei der Auftragnehmer sofort zu versta\u0308ndigen ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p>8.13 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegensta\u0308nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewa\u0308hrleistung fu\u0308r Sachma\u0308ngel.<\/p>\n<p>8.14 Software: Der Auftraggeber hat vor Vertragsabschluss u\u0308berpru\u0308ft, dass die Spezifikationen etwaiger mitgelieferter Software seinen Wu\u0308nschen und Bedu\u0308rfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien (vgl. Ziffern 2.4, 2.5). Eine Funktionsbeeintra\u0308chtigung des Programms, die aus Hardwarema\u0308ngeln, Umgebungsbedingungen, oder Fehlbedienung resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualita\u0308t bleibt unberu\u0308cksichtigt. Ein Mangel liegt ferner nicht vorbei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern sowie bei Fehlern, die in der vom Auftragnehmer dem Kunden zuletzt u\u0308berlassenen Softwareversion nicht auftreten, sofern die Benutzung der zuletzt u\u0308berlassenen Softwareversion dem Kunden zumutbar ist.<\/p>\n<p>9. Ansichtsware, Erprobungsware, U\u0308berbru\u0308ckungsware<\/p>\n<p>9.1 Waren, die vom Auftragnehmer zur Ansicht, Erprobung oder U\u0308berbru\u0308ckung geliefert werden, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und du\u0308rfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte vera\u0308u\u00dfert werden. Der Auftraggeber der entsprechenden Waren haftet fu\u0308r Verluste und Scha\u0308den, soweit er diese zu vertreten hat oder so weit solche Scha\u0308den versicherbar sind.<\/p>\n<p>9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer pfleglichen Behandlung der leihweise zur Ansicht u\u0308berlassenen Ware (\u201eAnsichtsware\u201c). Innerhalb des in der Auftragsbesta\u0308tigung und\/oder auf dem Lieferschein angegebenen Zeitraums hat der Auftraggeber das Recht, die Ansichtsware an den Auftragnehmer zuru\u0308ckzusenden, sofern diese unbenutzt ist, nicht wiederaufbereitet wurde (Reinigung, Desinfizierung, Sterilisierung) und diese sich in der unbescha\u0308digten und unbeschrifteten Originalverpackung befindet. Erfolgt die Ru\u0308ckgabe auf eigene Kosten<\/p>\n<p>und Gefahr nicht unverzu\u0308glich nach Ablauf des genannten Zeitraums oder entspricht die Ansichtsware nicht dem zuvor beschriebenen Zustand, so gilt der Kaufvertrag u\u0308ber die Ansichtsware als zustande gekommen. In diesem Fall erha\u0308lt der Auftraggeber hieru\u0308ber eine gesonderte Rechnung.<\/p>\n<p>9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer bestimmungsgema\u0308\u00dfen und pfleglichen Behandlung gema\u0308\u00df Herstellervorgaben und tra\u0308gt die Kosten fu\u0308r die u\u0308ber die Grundausstattung hinausgehenden Verbrauchsartikel der leihweise zur Erprobung u\u0308berlassenen Ware (\u201eErprobungsware\u201c). Innerhalb des in der Auftragsbesta\u0308tigung und\/oder auf dem Lieferschein angegebenen Zeitraums hat der Auftraggeber das Recht, die Erprobungsware an den Auftragnehmer zuru\u0308ckzusenden, sofern diese unbescha\u0308digt, nach Herstellervorgaben aufbereitet (d.h. gereinigt, desinfiziert und ggf. sterilisiert) und ordnungsgema\u0308\u00df verpackt ist. Erfolgt die Ru\u0308ckgabe auf eigene Kosten und Gefahr nicht unverzu\u0308glich nach Ablauf des genannten Zeitraums oder entspricht die Erprobungsware nicht dem zuvor beschriebenen Zustand \u2013 insbesondere infolge einer u\u0308berma\u0308\u00dfigen Nutzung \u2013 so gilt der Kaufvertrag u\u0308ber die Erprobungsware als zustande gekommen. In diesem Fall erha\u0308lt der Auftraggeber hieru\u0308ber eine gesonderte Rechnung.<\/p>\n<p>9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer pfleglichen Behandlung und bestimmungsgema\u0308\u00dfen Nutzung gema\u0308\u00df Herstellervorgaben der leihweise zur U\u0308berbru\u0308ckung der Reparaturzeit u\u0308berlassenen Ware (\u201eU\u0308berbru\u0308ckungsware\u201c). Eine Berechnung von Nutzungsgebu\u0308hren wird dann fa\u0308llig, wenn der Auftragnehmer keinen Reparaturauftrag vom Auftraggeber erha\u0308lt oder der Auftragnehmer die U\u0308berbru\u0308ckungsware bescha\u0308digt oder unvollsta\u0308ndig zuru\u0308ckerha\u0308lt. Erfolgt die Ru\u0308ckgabe auf eigene Kosten und Gefahr nicht unverzu\u0308glich nach Ablauf des in der Auftragsbesta\u0308tigung und\/oder auf dem Lieferschein genannten Zeitraums, so gilt der Kaufvertrag u\u0308ber die U\u0308berbru\u0308ckungsware als zustande gekommen. In diesem Fall erha\u0308lt der Auftraggeber hieru\u0308ber eine gesonderte Rechnung.<\/p>\n<p>10. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/p>\n<p>10.1 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 insbesondere aus Unmo\u0308glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe der folgenden Ziffern 10.1 bis 10.6 eingeschra\u0308nkt.<\/p>\n<p>10.2 Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrla\u0308ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, d.h. um Pflichten, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgema\u0308\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrags u\u0308berhaupt erst ermo\u0308glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelma\u0308\u00dfig vertraut hat und vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfu\u0308llung die Erreichung des Vertragszwecks gefa\u0308hrdet.<\/p>\n<p>10.3 Soweit der Auftragnehmer gema\u0308\u00df Ziffer 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung begrenzt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Mittelbare Scha\u0308den und Folgescha\u0308den, die Folge von Ma\u0308ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzfa\u0308hig, soweit solche Scha\u0308den bei bestimmungsgema\u0308\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p>10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlu\u0308sse und &#8211; beschra\u0308nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>10.5 Die Einschra\u0308nkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht fu\u0308r die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsa\u0308tzlichen Verhaltens, grober Fahrla\u0308ssigkeit, fu\u0308r Ma\u0308ngel, deren Abwesenheit der Auftragnehmer<\/p>\n<p>zugesichert bzw. garantiert hat, oder die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat, wegen Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>10.6<\/p>\n<p>Um Scha\u0308den zu verhindern oder zu begrenzen hat der Auftraggeber alle erforderlichen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Insbesondere<\/p>\n<p>hat der Auftraggeber fu\u0308r die regelma\u0308\u00dfige Sicherung von Programmen und Daten zu sorgen.<\/p>\n<p>11. Aufrechnung, Zuru\u0308ckbehaltungsrecht<\/p>\n<p>Das Recht, Zahlungen zuru\u0308ckzuhalten oder mit Gegenanspru\u0308chen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenanspru\u0308che unbestritten oder rechtskra\u0308ftig festgestellt sind. Andere Zuru\u0308ckbehaltungsrechte ko\u0308nnen nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverha\u0308ltnis beruhen. Zuru\u0308ckbehaltungsrechte wegen Ma\u0308ngeln du\u0308rfen unter den vorstehenden Voraussetzungen nur in angemessenem Verha\u0308ltnis zu den aufgetretenen Ma\u0308ngeln geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Rechtsma\u0308ngel<\/p>\n<p>12.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberechten Dritter (\u201eSchutzrechte\u201c) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftragnehmer erbrachte, vertragsgema\u0308\u00df genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Anspru\u0308che erhebt, haftet der Auftragnehmer innerhalb der in Ziffer 8.1 dieser Gescha\u0308ftsbedingungen bestimmten Frist gegenu\u0308ber dem Kunden nach den folgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>12.2 Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten fu\u0308r die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so a\u0308ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen, wobei weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfu\u0308llt werden. Ist dies dem Auftragnehmer nicht zu angemessenen Bedingungen mo\u0308glich, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspru\u0308che unterliegen den Beschra\u0308nkungen der Ziffern 10 bis 10.6 dieser Gescha\u0308ftsbedingungen. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vom Dritten geltend gemachten Anspru\u0308che unverzu\u0308glich schriftlich anzeigt, eine Verletzung gegenu\u0308ber dem Dritten nicht anerkennt und dem Auftragnehmer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Leistung ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/p>\n<p>12.3 Anspru\u0308che des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Auftraggebers, durch eine vom Auftragnehmer nicht vorhersehbare Anwendung, durch eine A\u0308nderung durch den Auftraggeber oder durch eine Nutzung der Leistung zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Produkten verursacht wird.<\/p>\n<p>12.4 Im U\u0308brigen gelten die Ziffern 8 bis 8.14 dieser Gescha\u0308ftsbedingungen entsprechend fu\u0308r Rechtsma\u0308ngel. Schadensersatzanspru\u0308che des Kunden richten sich nach den Beschra\u0308nkungen der Ziffern 10 bis 10.6 dieser Gescha\u0308ftsbedingungen.<\/p>\n<p>13. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>13.1 Der Auftragnehmer beha\u0308lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware (im Folgenden: \u201eVorbehaltsware\u201c) bis zur Zahlung sa\u0308mtlicher Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Gescha\u0308ftsverbindung, einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadensersatzanspru\u0308chen und Einlo\u0308sungen von Schecks und Wechseln vor. (Werden einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, bleibt der Vorbehalt bestehen und bezieht sich auf den anerkannten Saldo.)<\/p>\n<p>13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware fu\u0308r den Auftragnehmer sorgfa\u0308ltig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und \u2013 vorbehaltlich einer Gewa\u0308hrleistung des Auftragnehmers fu\u0308r Sachma\u0308ngel gema\u0308\u00df Ziffer 8 dieser AGB \u2013 zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfa\u0308ltigen Kaufmann zu verlangendem Rahmen auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Scha\u0308den ausreichend zum Neuwert zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt seine Anspru\u0308che aus den Versicherungsvertra\u0308gen hierdurch im Voraus an den Auftragnehmer ab.<\/p>\n<p>13.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferte Sache ohne Nachfristsetzung zuru\u0308ckzunehmen. In der Zuru\u0308cknahme der Sache durch den Auftragnehmer liegt ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Tritt der Auftragnehmer vom Vertrag zuru\u0308ck, kann der Auftragnehmer fu\u0308r die Dauer der U\u0308berlassung der Vorbehaltsware zum Gebrauch eine angemessene, dem gewo\u0308hnlichen Wert der Gebrauchsu\u0308berlassung entsprechende Vergu\u0308tung verlangen, bei der auf die inzwischen eingetretene Wertminderung Ru\u0308cksicht zu nehmen ist. Der Auftraggeber gewa\u0308hrt dem Auftragnehmer hiermit Zutritt zu seinen Gescha\u0308fts- und Betriebsra\u0308umen, soweit dies zur Abholung der Liefergegensta\u0308nde<\/p>\n<p>notwendig ist. Weitergehende, sich aus dem Ru\u0308cktritt ergebende gesetzliche Anspru\u0308che bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>13.4 Die Pfa\u0308ndung des Liefergegenstands steht dem Auftragnehmer frei. Sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei einer Pfandverweigerung verliert der Auftraggeber sein Recht auf Vertragserfu\u0308llung.<\/p>\n<p>13.5 Bei Pfa\u0308ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder, bei verla\u0308ngertem Eigentumsvorbehalt, abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Auftragnehmer Klage gema\u0308\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Die durch die Intervention entstehenden Kosten, insbesondere die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gema\u0308\u00df \u00a7 771 ZPO sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber im Falle der Uneinbringlichkeit zu erstatten.<\/p>\n<p>13.6 Der Auftraggeber darf, sofern er nicht Wiederverka\u0308ufer im Sinne der Ziffer 13.7 ist, bis zur vo\u0308lligen Bezahlung den Gegenstand weder vera\u0308u\u00dfern, noch belasten, noch in sonstiger Weise u\u0308ber ihn verfu\u0308gen.<\/p>\n<p>13.7 Fu\u0308r Wiederverka\u0308ufe gilt zusa\u0308tzlich folgendes:<\/p>\n<p>a) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Gescha\u0308ftsgangs zu vera\u0308u\u00dfern. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Auftraggeber und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfa\u0308ndungen, Sicherungsu\u0308bereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Beim Weiterverkauf hat der Auftraggeber den Eigentumsu\u0308bergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abha\u0308ngig zu machen.<\/p>\n<p>b) Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer zur Sicherung aller fu\u0308r den Auftragnehmer gegen den Auftraggeber aus der Gescha\u0308ftsverbindung entstehenden Anspru\u0308chen ab. Zu den Forderungen aus einem Weiterverkauf za\u0308hlen sa\u0308mtliche Neben- und Sicherungsrechte einschlie\u00dflich Wechsel und Scheck. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis vera\u0308u\u00dfert, beschra\u0308nkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung vom Auftragnehmer fu\u0308r die mitvera\u0308u\u00dferte Vorbehaltsware. Dasselbe gilt im Falle verarbeiteter oder vermischter Ware,<\/p>\n<p>entsprechend dem Verha\u0308ltnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder vermischten Ware.<\/p>\n<p>c) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberu\u0308hrt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlo\u0308sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gera\u0308t und insbesondere kein Antrag auf Ero\u0308ffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Ist die Einziehungserma\u0308chtigung des Auftraggebers erloschen, hat er dem Auftragnehmer auf sein Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die dazugeho\u0308rigen Unterlagen auszuha\u0308ndigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n<p>13.8 der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Auswahl sofort in dem Umfang freizugeben, wie ihr Wert die zu sichernden Anspru\u0308che, nicht nur voru\u0308bergehend, um mehr als 50% u\u0308bersteigt.<\/p>\n<p>13.9 Durch die Verarbeitung erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschlie\u00dflich fu\u0308r den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB. Sollte der Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umsta\u0308nde erlo\u0308schen, so sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich schon jetzt daru\u0308ber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Auftragnehmer u\u0308bergeht, der Auftragnehmer die U\u0308bereignung annehmen und der Auftraggeber unentgeltlich Verwahrer der Sachen bleibt.<\/p>\n<p>13.10 Wird die Vorbehaltsware mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verha\u0308ltnis des Rechnungswerts der gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der u\u0308brigen Ware. Im U\u0308brigen gelten die Ziffern 13.1 bis 13.8 fu\u0308r die Fa\u0308lle der Ziffern 13.9 und 13.10.<\/p>\n<p>14. Sicherheitsbestimmungen<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist fu\u0308r die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegensta\u0308nde, insbesondere<\/p>\n<p>der medizinproduktrechtlichen Regelungen verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfu\u0308llen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Anspru\u0308chen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen, freizustellen.<\/p>\n<p>15. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Sprache<\/p>\n<p>15.1 Fu\u0308r die vertraglichen Beziehungen zum Auftraggeber gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-U\u0308bereinkommens u\u0308ber Vertra\u0308ge betreffend den internationalen Handelskauf (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>15.2 Gerichtstand fu\u0308r alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gescha\u0308ftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist nach Wahl des Auftragnehmers das zusta\u0308ndige Gericht des Gescha\u0308ftssitzes des Auftragnehmers oder der Sitz des Auftraggebers. Fu\u0308r Klagen gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fa\u0308llen jedoch der Gescha\u0308ftssitz des Auftragnehmers ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand.<\/p>\n<p>15.3 Es wird vorsorglich erkla\u0308rt, dass der ma\u00dfgebliche Text nur derjenige ist, der in deutscher Sprache abgefasst ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<footer class=\"footer\">\n<div class=\"footer-newsletter\">\n<div class=\"newsletter-wrapper\">\n<form id=\"foot_ebulten\" action=\"https:\/\/www.inspital.com\/index.php\" method=\"post\">\n<div id=\"ebulten_notification\" class=\"ebulten_notification\">&nbsp;<\/div>\n<div class=\"newsletter-title\">&nbsp;<\/div>\n<\/form>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/footer>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Startseite Ben\u00f6tigen Sie Hilfe? 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